8. Am 7. August 2019 informierte die KBS-Stelle die Eltern des Beschwerdeführers, dass die Möglichkeit einer Platzierung im F.___ im Herbst 2019 nicht mehr bestehe. Jedoch würden ab Frühling 2020 im H.___ in J.___ KBS-Plätze frei. Trotz eines grundsätzlich positiven Eindrucks von dieser Institution stimmten die Eltern des Beschwerdeführers einer Platzierung nicht zu.14