4. Am 4. Dezember 2018 lehnte die Vorinstanz ein Gesuch der Eltern um Weiterführung des bisherigen Angebotes in der A.___ durch Bewilligung eines zusätzlichen Platzes im Leistungsvertrag mit der C.___ ab, da im geltenden Versorgungssystem weder die Bewilligung eines von einer anderen Institution finanzierten Platzes noch die individuelle Abgeltung der Kosten eines Platzes ausserhalb des eindeutig geregelten Angebots an KBS-Plätzen möglich sei.9