Auch könne mit der A.___ kein Leistungsvertrag im Erwachsenenbereich abgeschlossen werden, da die bewilligten vier Plätze im Erwachsenenbereich nicht Teil des kantonalen Versorgungsangebots seien. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage im Kanton Bern seien seit mehreren Jahren keine neuen Plätze im Erwachsenenbereich mehr geschaffen worden. Ausserdem seien seit der Schaffung von KBS4-Plätzen keine Einzelfinanzierungen mehr möglich. Hingegen sicherte die Vorinstanz die Finanzierung der Sonderschulung des Beschwerdeführers bis zum Sommer 2018 zu, hielt aber fest, dass die Sonderschulung höchstens bis zum 20. Lebensjahr verlängert werden könne.5