23/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1404 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 8. Juni 2020 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgelegt auf CHF 1'200.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.