21/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1404 4.4.5 Gewährleistungspflicht aus Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) Schliesslich macht die Beschwerdeführerin einen kompensatorischen Anspruch gestützt den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) gelten.