Demnach soll die CKGV der Tatsache Rechnung tragen, dass die Spitäler durch die Bewältigung der COVID-19-Pandemie in ausserordentlichem Umfang herausgefordert werden. Von Seiten der Behörden in Bund und Kantonen besteht die Erwartung, dass die Spitäler bezüglich Zusammenarbeit und Flexibilität im Einsatz ihres Personals, ihres Materials und ihrer Infrastruktur im Krisenmodus funktionieren. Sie sollen für Lösungen Hand bieten, die in der ordentlichen Lage nicht notwendig sind. Als Gegenleistung sind die Spitäler auf eine gewisse Sicherheit angewiesen.83