14/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1404 gehalten werden sollten und andererseits bestehende stationäre Infrastrukturen von möglichen Komplikationsfällen freigehalten werden sollen, um COVID-19-Patientinnen und -Patienten im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen.