Um den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Versorgung sicherzustellen, kann das Personal nicht in gleichem Ausmass reduziert werden wie die Patientenzahlen zurückgehen. Um alle Leistungen weiterhin anbieten zu können, muss insbesondere jegliche Art von medizinischem Personal zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei also um Vorhalteleistungen, die vom Kanton Bern mit dem Ersatz des Ertragsausfalls gedeckt werden.57