Zweck der CKGV ist es, die Ertragsausfälle der Spitäler, zum Beispiel aufgrund des Wegfalls elektiver Eingriffe, zu kompensieren. Überdies sollen Zusatzkosten, die den Spitälern oder den ambulanten Gesundheitsdienstleistern durch COVID-19-Behandlungen entstehen, vergütet werden.55