Zum einen soll damit vermieden werden, dass sich in solchen Einrichtungen unnötige Menschenansammlungen bilden (z.B. in Wartezimmern) bzw. nur Personen aufhalten, die unmittelbar eine Behandlung benötigen. Zum anderen sollen durch aus medizinischer Sicht nicht notwendige Eingriffe keine Kapazitäten und Ressourcen gebunden werden, die potentiell zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Infektion benötigt werden (Personalressourcen, Infrastrukturen, Heilmittel und Verbrauchsmaterial). Wie erwähnt, müssen Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Kliniken und Arzt- und Zahnarztpraxen auf alle nicht dringenden medizinischen Eingriffe verzichten.