Stelle gerichtetes Angebot und kein Bedarf) ausser Betracht. 37 Der Vortrag zur Teilrevision der CKGV vom 22. April 2020 zeige klar, dass ein Bedarf vorausgesetzt werde. Dort heisse es nämlich, es werde «präzisiert». Somit sei der Bedarf auch bereits vor der Revision vorausgesetzt worden. Weiter heisse es dort: «Das Anbieten von Personal ist erfüllt, wenn der Betrieb das Personal auf der eigens eingerichteten Personalplattform eingetragen hat oder aber, wenn Personal schriftlich direkt anderen Leistungserbringern angeboten wurde.» Die Beschwerdeführerin habe dies nicht getan.38