Bezweckt worden sei zum einen, dass Personal und Material für die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten vorsorglich bereitgehalten würden. Zum anderen hätten die bestehenden stationären Infrastrukturen von möglichen Komplikationsfällen freigehalten werden sollen, um so für COVID-19-Patientinnen und - Patienten im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen.20