5.2.5 Was die angeblich offene Rechnung der E.___ anbelangt (vgl. E. 5.2.2 hiervor), scheint es sich um ein privatrechtliches Problem zu handeln. Aus den vorhandenen Unterlagen geht klar hervor, dass die Beschwerdeführenden die Juni-Miete 2019 am 28. Juni 2019 bezahlt haben.35 Allerdings ist die entsprechende Rechnung der E.___ auf den 9. Juli 2019 datiert.36 Da die Begleichung der Forderung vor dem eigentlichen Rechnungsdatum erfolgt ist, konnte die Zahlung möglicherweise nicht korrekt zugeordnet werden. Dieses Problem betrifft jedoch nicht das Verhältnis der Beschwerdeführenden als Sozialhilfeempfänger und der Vorinstanz als Leistungserbringerin.