Bis zu diesem Zeitpunkt wurden von der Vorinstanz allerdings drei Mieten in die Monatsbudgets (Februar, März und April 2018) einberechnet. Da die Beschwerdeführenden über genügend eigenes Einkommen verfügten und die Mieten selbständig begleichen mussten, lag es letztlich in ihrer Verantwortung, das für die Mietzinse budgetierte Geld beiseite zu legen und korrekt zu verwenden. Zwar haben sie im Juni 2018 gleich zwei Mieten bezahlt. Damit verbleibt aber immer noch ein budgetierter, jedoch nicht verwendeter Mietzins. Dieses Geld müsste nach dem Gesagten noch vorhanden sein. Die vermeintliche Lücke existiert damit ebenfalls nicht.