_ jeweils nachträglich beglichen.30 Dies änderte sich auch mit dem Vermieterwechsel per Juli 2019 vorerst nicht. Für die Begleichung der September-Miete 2019 verwendeten die Beschwerdeführenden höchstwahrscheinlich ein Darlehen ihres Vertreters: Am 11. September 2019 ging bei den Beschwerdeführenden eine Gutschrift ihres Vertreters im Umfang von CHF 1'780.00 mit folgender Mitteilung: «wie besprochen, fuer Mietzins Juli 2019» ein.31 Am 12. September 2019 überwiesen die Beschwerdeführenden die Miete im Umfang von CHF 1'780.00 für den Monat September 2019 an die Eigentümerin.32