Daraus und aus den vorhanden Unterlagen ergibt sich ausserdem, dass der erste Mietzins für den Februar 2018 von der E.___ erst am 20. April 2018 in Rechnung gestellt wurde.28 Die Beschwerdeführenden haben diesen Mietzins entsprechend der oben stehenden Tabelle am 24. April 2018 bezahlt. Auch in der Folge wurden die Mietzinse immer erst nachträglich bezahlt. Im Juni 2018 haben 28 Beilage 5 der Beschwerde vom 14. Mai 2020, S. 4