5.1.5 Nach dem Geschriebenen wurden die Mietzinse in die jeweiligen Budgets einberechnet – sofern die Sozialhilfeunterstützung nicht eingestellt war. Weshalb die Beschwerdeführenden die hier fraglichen Mietzinse letztlich nicht bezahlt haben oder nicht bezahlen konnten, lässt sich nicht abschliessend eruieren. Möglicherweise führte die fehlende Sozialhilfeunterstützung während dreier Monate zu einer gewissen Lücke. So oder so handelt es sich nicht um einen Fehler der Vorinstanz. Die Einstellung wurde nicht angefochten und in den Monaten Dezember 2017 / Januar 2018 wurden die Beschwerdeführenden – mit Budgetierung der Mieten – wieder unterstützt.