Betreffend den Mietzins Dezember 2017 bis Februar 2018 führt die Vorinstanz aus, die Familie habe während der Periode Dezember 2018 bis Februar 2019 an der K.___ in F.___ gewohnt, ebenfalls als Untermieter der E.___. Auch in dieser Periode seien die Mietzinse bei der Berechnung des Budgets sowie der Entrichtung der Budgets berücksichtigt und mit dem Einkommen verrechnet worden. 4. Rechtliche Grundlagen der individuellen Sozialhilfe