6/14 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1272 3.4 In der Beschwerdevernehmlassung vom 23. Juni 2020 bringt die Vorinstanz betreffend den Mietzins Juli 2019 vor, die Familie habe im Juli 2019 an der I.___ in G.___ gewohnt. Die Wohnung sei stellvertretend durch die E.___ angemietet worden. Der Mietzins Juli 2019 sei bei der Budgetberechnung und –entrichtung berücksichtigt worden.