4/14 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1272 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten 3.1 Im Gesuch vom 26. Februar 2020 stellen die Beschwerdeführenden den Antrag, die Vorinstanz habe zwei Mietzinsen in der Höhe von je CHF 1'780.00 zu übernehmen.