Seite 41 von 45 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.748 Art. 14 Abs. 2 ÖBG nicht eingreifen darf – hinreichend nachvollziehen. Die Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK03 «Regionale Vernetzung» bei der Beschwerdegegnerin hält der Rechtskontrolle stand. Die diesbezüglichen Rügen der Beschwerdeführerin sind nicht begründet.