Auch bei den Angeboten der D.___ und des E.___ zum Los G der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich», die beide die volle Punktzahl beim Zuschlagskriterium ZK03 erhalten haben, fehlen aber namentliche Nennungen zu den im Angebot behaupteten Kontakten mit Unternehmen in der Region. Sah die Vorinstanz eine namentliche Nennung der Kontakte bei diesen Anbietern als entbehrlich an, ist nicht zu sehen, weshalb der Beschwerdeführerin vorgeworfen werden können soll, dass sie die angegebenen Kontakte nicht weiter belegt hat.