Die Beschwerdegegnerin hat unstrittig alle diesbezüglichen Anforderungen eingehalten. Beim Zuschlagskriterium ZK03 ging es demgegenüber um die konzeptionelle Darstellung, wie der regionale Partner die regionale Vernetzung in Zukunft sicherstellen und die drei definierten Ziele erreichen wird. Seite 40 von 45 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.748