3.6.2.7 In der Duplik vom 2. September 2019 bringt die Beschwerdegegnerin erneut vor, dass sie in der Region des Loses G hervorragend vernetzt sei. Die Beschwerdegegnerin bestreitet namentlich auch die Ausführungen der Vorinstanz, wonach sie nur über wenige bestehende Kontakte zu Unternehmen verfüge. Es bestünden Kontakte zu 62 Unternehmen, die im Angebot der Beschwerdegegnerin mit Firma, Adresse und Kontaktperson bezeichnet seien. Warum die Vorinstanz der Auffassung ist, dies sei wenig, sei nicht nachvollziehbar.84