3.6.2.5 In der Replik vom 22. August 2019 bekräftigt die Beschwerdeführerin ihre Kritik an der Bewertung der Angebote beim Zuschlagskriterium ZK03. Zur Bewertung ihres Angebots verweist die Beschwerdeführerin auf die Ausführungen in der Beschwerde vom 6. Mai 2019. Die