3.6.2.4 In ihrer Stellungnahme vom 8. August 2019 geht die Beschwerdeführerin auf die Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin beim Zuschlagskriterium ZK03 ein. Sie verweist dazu auf die Gerichtspraxis, welche sich wiederholt mit der Frage befasst habe, welche Anforderungen an Nachweise von wirtschaftlichen und fachspezifischen Fähigkeiten und Kapazitäten gestellt werden müssen, die im Zeitpunkt der Einreichung des Angebots noch nicht bestehen, aber gemäss den bekannt gegebenen Intentionen spätestens bis zur Ausführung des Auftrags erworben werden sollen.