Da die Beschwerdeführerin nicht ausführe, mit welchen Unternehmen und Partnerorganisationen sie zusammenarbeite, fehle der Nachweis, dass bereits eine Vernetzung in der Region besteht. Insgesamt seien die beschriebenen Massnahmen im Angebot der Beschwerdeführerin beim Zuschlagskriterium ZK03 sehr allgemein gehalten und wenig regionenspezifisch. 73