Zur Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin beim Zuschlagskriterium ZK03 bringt die Vorinstanz vor, diese führe in ihrem Angebot aus, dass sie mit 350 Unternehmen im ganzen Kanton Bern zusammenarbeite. Sie führe aber «nirgends aus, mit wie vielen Unternehmen sie in der Region G (Los G) zusammenarbeitet». Zudem belege die Beschwerdeführerin ihre Behauptung betreffend die Zusammenarbeit mit rund 350 Unternehmen im Kanton Bern nicht. Da die Beschwerdeführerin nicht ausführe, mit welchen Unternehmen und Partnerorganisationen sie zusammenarbeite, fehle der Nachweis, dass bereits eine Vernetzung in der Region besteht.