von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Unternehmungen unter Einbezug des Dock-Netz- werks.70 3.6.2.2 Die Vorinstanz hält in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 29. Mai 2019 an ihrer Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK03 fest.71 Sie führt zur Bewertung des Zuschlagskriterium ZK03 in allgemeiner Weise aus: