«Die Beschwerdegegnerin legt wie gefordert auf maximal fünf Seiten dar, wie sie eine gute Vernetzung in der Region G sicherstellen wird (...). Die Beschwerdegegnerin setzt für die regionale Vernetzung auf ein engmaschiges Netzwerk zur Wirtschaft, zu Behörden, Verbänden, Vereinen und Freiwilligenorganisationen. Dazu setzt sie auf verschiedene Netzwerke. Die Beschwerdegegnerin führt die folgenden Netzwerke auf: -Vernetzung in die Wirtschaft (erster Arbeitsmarkt) -Vernetzung mit Verbänden aus der Wirtschaft -Netzwerk zweiter Arbeitsmarkt -Netzwerk