«Aufgrund der dokumentierten Massnahmen ist es nur bedingt nachvollziehbar, dass eine gute Vernetzung mit Unternehmen erreicht wird und dadurch Ausbildungs- und Arbeitsplätze akquiriert werden können. Insbesondere wird kaum aufgezeigt, wie Ausbildungs- und Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt sichergestellt werden sollen.» 3.6.1.3 Die Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin beim Zuschlagskriterium ZK03 wird im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 wie folgt begründet: