3.6.1.1 Beim Zuschlagskriterium ZK03 «Regionale Vernetzung» wurden die Angebote der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin je mit der Bewertungsstufe 2 (66% der möglichen Punkte) bewertet. 3.6.1.2 Zur Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin beim Zuschlagskriterium ZK03 ist dem Anhang 1 zur angefochtenen Verfügung vom 24. April 2019, der wörtlich den Ausführungen im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 entspricht, das Folgende zu entnehmen: