stellt, sondern sie sieht darin den besonderen, innovativen Ansatz des Modells. Auch die Kritik an der fehlenden finanziellen Nachvollziehbarkeit des Arbeitsintegrationsmodells lässt sich anhand des Angebots der Beschwerdeführerin, des Evaluationsberichts vom 3. April 2019 und den Ausführungen der Vorinstanz in der Beschwerdevernehmlassung vom 29. Mai 2019 hinreichend nachvollziehen. Tatsächlich sind nirgends Angaben zu den Kosten für die Seite 28 von 45 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.748