3.5.3.3 Unterschiedliche Ansichten bestehen unter den Parteien zur Frage, ob im Konzept der Beschwerdeführerin zum Zuschlagskriterium ZK02 hinreichend klar und nachvollziehbar dargestellt wird, wie die Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen soll. Die Beschwerdeführerin bringt dazu im Wesentlichen vor, sie habe einen innovativen Ansatz entwickelt, gemäss dem der anvisierte Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt durch gezielte Integrationsmassnahmen im zweiten Arbeitsmarkt im Rahmen eines spezifischen Angebots in einem «Dock-Betrieb» eingeleitet und ermöglicht werden soll. Die Vorinstanz bestreitet, dass es sich dabei um eine innova-