3.5.3.2 Die Kritik der Vorinstanz an der Dokumentation der Beschwerdeführerin zum Zuschlagskriterium ZK02 «Arbeitsintegration» betrifft gemäss dem Evaluationsbericht vom 3. April 2019 zur Hauptsache die fehlende Nachvollziehbarkeit, wie die geforderte Integration in den ersten Arbeitsmarkt konkret erreicht werden soll. Im Zentrum der von der Beschwerdeführerin dokumentierten Massnahmen stehe, gemäss Evaluationsbericht, nur die Integration in den zweiten Arbeitsmarkt, was nicht kohärent zur Detailkonzeption NA-BE sei. Zudem wird im Evaluationsbericht die fehlende Dokumentation der Finanzierung der geplanten Aktivitäten kritisiert.