Zur Nachvollziehbarkeit der Finanzierung hält die Beschwerdegegnerin fest, aus den Ausschreibungsunterlagen ergebe sich, dass die Anbieter im Arbeitsintegrationskonzept Angaben zu den Kosten und zur Finanzierung der geplanten Massnahmen machen mussten, welche über diejenigen im Preisblatt und im Finanzierungskonzept gemäss Eignungskriterium EK04 hinausgehen. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin würden nahe legen, dass diese Angaben im Arbeitsintegrationskonzept der Beschwerdeführerin fehlen.56