51 Beschwerdevernehmlassung der Vorinstanz vom 29. Mai 2019, S. 15 f. 52 Beschwerdevernehmlassung der Vorinstanz vom 29. Mai 2019, S. 16 53 Beschwerdevernehmlassung der Vorinstanz vom 29. Mai 2019, S. 16 f. Seite 24 von 45 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.748 die erwähnte «Dienstleistungspauschale pro Arbeitnehmer/in» ist. Die Lohnzahlungen via Sozialdienst hätten, so die Vorinstanz weiter, zwingend ausgewiesen und in die offerierte Integrationspauschale eingerechnet werden müssen.54