Schliesslich bekräftigt die Vorinstanz die im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 festgehaltene Kritik, wonach die Kosten und die Finanzierung der Aktivitäten zur Arbeitsintegration im Angebot der Beschwerdeführerin nicht nachvollziehbar und konsistent dargelegt worden seien. Die Beschwerdeführerin weise in ihrem eingereichten Konzept zum Zuschlagskriterium ZK02 überhaupt keine Kosten aus, obwohl aus dem Angebot der Beschwerdeführerin an mehreren Stellen ersichtlich werde, dass die «Dock-Arbeitsplätze» Kosten verursachen. Namentlich weise die Beschwerdeführerin in ihrem eingereichten Arbeitsintegrationskonzept nirgends aus, wie hoch