(70 bzw. 90%) gesichert ist und dass auch die Liquidität gewährleistet werden kann. Ferner habe die Beschwerdeführerin die Preisblätter gemäss Anhang 4 zu den Ausschreibungsunterlagen vollständig ausgefüllt. Weitere Unterlagen, insbesondere Kalkulationsnachweise, seien nicht verlangt worden.47