Dadurch werde ein hoher, realitätsbezogener Trainingsgrad erreicht, der sich bei der Integration im ersten Arbeitsmarkt entscheidend positiv auswirke. Insgesamt sei festzustellen, so die Beschwerdeführerin, dass ihr Arbeitsintegrationskonzept optimal auf die in der Detailkonzeption des Kantons festgelegte Zielsetzung der möglichst raschen Integration in den ersten Arbeitsmarkt zugeschnitten sei. 44