Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie verfolge in der Arbeitsintegration – wie dies auch von der Vorinstanz verlangt worden sei – einen innovativen Ansatz, mit dem sie im Vergleich zu den anderen Anbietern einzigartig dastehe. Kurz zusammengefasst bestehe dieser Ansatz darin, dass der anvisierte Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt durch gezielte Integrationsmassnahmen im zweiten Arbeitsmarkt im Rahmen eines spezifischen Angebots in einem «Dock- Betrieb» eingeleitet und ermöglicht werden soll. Der zweite Arbeitsmarkt sei in diesem Sinn nicht eine isolierte, sondern eine weiterführende Massnahme. Der besondere Vorteil dieses