eines identischen Kriteriums vorgenommen wurde. Ohnehin wäre auch diesfalls erst noch zu erörtern, ob eine solche Doppelprüfung überhaupt unzulässig ist, was die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin bestreiten. 3.4. Bewertung im Überblick Die Vorinstanz bewertete die Angebote der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin wie folgt:39 Anbieter Beschwerdeführerin Beschwerdegegnerin