Die Anbieter hatten zu den beiden Kriterien denn auch unterschiedliche Nachweise einzureichen. Vor diesem Hintergrund ist auch ohne nähere inhaltlich Prüfung nicht davon auszugehen, dass vorliegend eine Doppelprüfung 35 Beschwerde vom 6. Mai 2019, Rz. 18, S. 7 f. 36 Vgl. E. 3.2.2 hiervor 37 Siehe Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen 38 Siehe Anhang 3 der Ausschreibungsunterlagen Seite 19 von 45 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.748