3.2.10 Auf die Rüge, das angewendete Bewertungssystem sei bei den qualitativen Zuschlagskriterien insgesamt zu wenig differenziert und die Bewertungen der Angebote seien deshalb rechtsfehlerhaft, ist nach dem Geschriebenen nicht einzugehen. Die entsprechende Rüge ist verwirkt. 3.3. Doppelprüfung der Erfahrung Die Beschwerdeführerin bringt vor, das Eignungskriterium EK05 «Erfahrung in vergleichbaren Aufträgen (Betreuung)» habe dem Zuschlagskriterium ZK05 «Erfahrung» entsprochen, weshalb die Vorinstanz eine (angeblich unzulässige) Doppelprüfung ein und desselben Kriteriums vorgenommen habe.35