Die «Bewertungstypen» – also die Massstäbe zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien – sind in den Ausschreibungsunterlagen unzweideutig formuliert. Eine Interpretation, die Vergabestelle könne ein Angebot bei einem qualitativen Zuschlagskriterium auch mit einer Zwischenstufe – z.B. mit 80% der bei einem Zuschlagskriterium möglichen Punkte – bewerten, lassen diese Formulierungen schlechterdings nicht zu. 3.2.9 Ob ein Bewertungssystem mit lediglich vier Bewertungsstufen (wobei eine Stufe zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt) noch rechtmässig erscheint oder ein solches Sys-