Für die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ZK02 bis ZK05 wurden drei unterschiedliche «Bewertungstypen» festgelegt. Der Bewertungstyp 3 ist einzig für das Zuschlagskriterium ZK05 «Erfahrung» zur Anwendung gelangt, auf dessen Bewertung mangels Substantiierung der entsprechenden Rüge nicht eingegangen werden muss (E. 3.1.4 hiervor).