Im Folgenden wird somit zu prüfen sein, ob einerseits die Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin bei den Zuschlagskriterien ZK02 «Arbeitsintegration» und ZK03 «Regionale Vernetzung» und andererseits die Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin beim ZK03 «Regionale Vernetzung» durch die Vorinstanz rechtmässig, unter Beachtung der in der Ausschreibung und den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Gewichtung der Kriterien und des vorgegebenen Bewertungsmassstabs, erfolgt ist. Den von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Rügen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebots, der Verletzung des Trans-