3.1.2 Von der Beschwerdeführerin nicht gerügt werden die Einhaltung der Eignungskriterien und der Submissionsbedingungen bei den übrigen Angeboten bzw. Anbietern, namentlich beim Angebot der Beschwerdegegnerin. Die Einhaltung der Eignungskriterien und der Submissionsbedingungen beim Angebot der Beschwerdegegnerin sind somit ausser Streit gestellt.