Aus dem Anhang 1 der Zuschlagsverfügung sind die wesentlichen Überlegungen der Vergabestelle zur Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin ersichtlich. Die Beschwerdeführerin konnte damit nachvollziehen, in welchen Punkten bzw. bei welchen Kriterien ihr Angebot weniger gut bewertet wurde als das Angebot der Beschwerdegegnerin (siehe dazu E. 3.4 hiernach). Sie war damit auch in der Lage, die Verfügung sachgerecht anzufechten.