2.4. Die angefochtene Verfügung vom 24. April 2019 enthält unter Ziff. 5 eine Auflistung der eingereichten Preisangebote, wobei neben der Beschwerdeführerin auch die Zuschlagsempfängerin namentlich genannt werden. Unter Ziff. 10 der Zuschlagsverfügung ist die Bewertungstabelle abgedruckt, wobei auch hier die Beschwerdeführerin und die Zuschlagsempfängerin namentlich genannt sind. Aus der Bewertungstabelle ist für jedes Zuschlagskriterium ersichtlich, wie viele Punkte die Beschwerdeführerin und die Zuschlagsempfängerin erreicht haben.